Definition:Reproduktionsorgan der Blütenpflanzen, besteht, wenn vollständig ausgebildet (von oben nach unten), aus den weiblichen Frucht-, den männlichen Staub- sowie den diese umhüllenden Kelch- und Kronblättern, die alle endständig gestaucht an der Sprossachse angeordnet sind. Die Fruchtblätter sind oft zu einem Fruchtknoten verwachsen.