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DIENSTVERTRAG

Definition: vertragliche Regelung über die Erbringung eines Dienstes gegen eine Vergütung. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird diese Vergütung für den Dienst an sich und nicht für die erfolgreiche Erstellung von etwas gezahlt; der Dienstvertrag ist in Deutschland in §611 BGB geregelt
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Zu der Lösung DIENSTVERTRAG gibt es 5 Fragen

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